Erhöhung der Einlagensicherung innerhalb der EU
Seit mehreren Jahren beträgt die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland 100.000 Euro.
Die gesetzliche Entschädigungseinrichtung ist aber nur einer von drei Teilen der Einlagensicherung in Deutschland. Die freiwilligen Sicherungssysteme der Banken sehen weit höhere Beträge vor.
Als letzte Sicherheit, die aber wohl nie in Anspruch genommen werden muss kommt vom Staat selbst. Die Bundesregierung hat zu Beginn der Finanzkrise 2009 zugesagt, dass alle Einlagen bei deutschen Banken gesichert sind.
Gesetzliche Entschädigungseinrichtungen
Die EU gibt allen in Deutschland zugelassenen Kreditinstituten die Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung bzw. zu einer institutssichernden Einrichtung vor. Seit 1998 regelt dies das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).
Eine Ausnahme gilt für Zweigniederlassungen von Banken aus Mitgliedsstaaten der EU. Beim Tagesgeld betrifft dies aktuell insbesondere die Einlagensicherung der Länder Niederlande und Großbritannien, da aus diesen Ländern gute Angebote am Markt sind.
Für Zweigniederlassungen von Einlagenkreditinstituten aus EU-Mitgliedsstaaten gilt die gesetzliche Einlagensicherung nicht. Es gelten die Bestimmungen aus dem Land wo die Bank ihren Hauptsitz hat. Die zu wissen und zu beachten ist sehr wichtig.
Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken) besteht Institutsschutz. Das heißt alle angeschlossenen Sparkassen bzw. Volks- und Raiffeisenbanken haften untereinander was hohe Sicherheit schafft.
Für private Banken, die sonstigen öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister gibt es gesetzliche Entschädigungseinrichtungen. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) weist diese Banken rechtsverbindlich einer Entschädigungseinrichtung zu.
Freiwillige Sicherungssysteme
Auf freiwilliger Basis haben die Bankenverbände ergänzend zur gesetzlichen Einlagensicherung eine freiwillige Einlagensicherung organisiert. Gesetzliche Entschädigungsansprüche werden durch freiwillige Sicherungssysteme ergänzt. Die zusätzliche Sicherheit hängt von der jeweiligen zusätzlichen Garantie ab die durch den Verbund oder Entschädigungsfonds gegeben wird.
Beim Bankenverband kann per E-Mail die Sicherheitsgrenze von allen Banken abgefragt werden.