Tagesgeldkonto beantragen – so geht’s

Wenn Sie den richtigen Anbieter gefunden haben können Sie direkt über die Webseite der Tagesgeldbank Ihr Konto beantragen. Ein paar Tage später erhalten Sie die Unterlagen für die Kontoeröffnung per Post zugesandt. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie das Konto noch nicht eröffnet sondern lediglich sich die Antragsunterlagen zuschicken lassen.

Die Kontoeröffnungsunterlagen bestehen aus umfangreichen Informationen zu Konto und Anbieter sowie zum Online Banking. Neben dem Antrag in dem Sie die Eröffnung des Tagesgeldkonto schriftlich beantragen und unterschreiben müssen erhalten Sie einen Freistellungsauftrag mit dem Sie die Bank anweisen können für welche Beträge keine Abgeltungssteuer abgeführt werden soll.

Das Referenzkonto

Im Kontoeröffnungsantrag wird der Antragssteller nach einem Referenzkonto für das zukünftige Tagesgeldkonto gefragt. Üblicherweise ist das Referenzkonto das Girokonto bei der Hausbank. Das Referenzkonto hat eine sehr wichtige Funktion, denn ausschließlich über dieses Referenzkonto werden Beträge vom Tagesgeldkonto ausgezahlt. Bei reinen Tagesgeldkonten ist es unmöglich Geld auf eine andere Weise als über das Referenzkonto auszahlen zu lassen!

Zwar ist dies eine Einschränkung aber gleichzeitig der Grund warum Betrug bei Tagesgeldkonten ausgeschlossen ist. Die hohe Sicherheit von Tagesgeld ist mitverantwortlich für den großen Erfolg und die Akzeptanz von Tagesgeld als Ersatz für das Sparbuch. Denn selbst wenn aus welchen Gründen auch immer ein Dritter Zugriff auf Ihr Tagesgeldkonto erhalten würde, einziger möglicher Empfänger sind Sie weil der Auszahlungsbetrag auf Ihr Girokonto gebucht wird.

Anders ist dies bei Kombi-Angeboten wo gleichzeitig mit dem Tagesgeldkonto auch ein Girokonto eröffnet wird oder umgekehrt. Wenn ein Girokonto dabei ist fungiert dieses in der Regel als Referenzkonto des Tagesgeldkontos. Damit ist der Kontoinhaber natürlich flexibler denn das Guthaben wird per Klick vom Tagesgeld- auf das Girokonto übertragen und steht sofort zur Verfügung um z.B. per Überweisung auf jedes beliebige Bankkonto überwiesen werden kann. Beachten Sie hierbei aber bitte, dass Girokonto und Tagesgeldkonto 2 völlig verschiedene Konten und sich erheblich voneinander unterscheiden.

Das Post-Ident-Verfahren

Hat Ihre künftige Tagesgeldbank Ihren Sitz in Deutschland ist vorgeschrieben, dass die Legitimation mit dem Post-Ident Verfahren zu erfolgen hat. Dies dient als Nachweis der zweifelsfreien Feststellung dass der Antragssteller auch tatsächlich die im Kontoantrag angegebene Person ist. Das Formular für das Post-Ident-Verfahren liegt den Unterlagen bei die Sie mit der Beantragung des Kontos erhalten haben.

Mit dem unterschriebenen Kontoantrag und dem Post-Ident-Formular muss der Antragssteller dann zu einer Postfiliale gehen und sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Wenn die Angaben in Ordnung sind bestätigt der Post-Mitarbeiter die Identität des Antragssteller und leitet beide Formulare an die Bank weiter was der abschließende Schritt im Prozess der Kontoeröffnung ist. Das Post-Ident-Verfahren schafft Sicherheit und beugt Missbrauch vor, dem Kunden entstehen dafür keine Kosten.

Ausländische Banken müssen nicht das Post-ID-Verfahren nutzen und geben sich in der Regel mit geringeren Nachweisen zufrieden wie z.B. mit einer Kopie des Personalausweis und der Bestätigung der Email-Adresse als Verifikation. Den Banken entsteht ja bei Guthaben-Konten wenig Risiko, nachvollziehbar wenn der Aufwand bei Kontoeröffnung dann möglichst gering gehalten wird. Dies ist allerdings die einzigste Einschränkung mit der Anleger sich zufrieden geben sollten, auch oder gerade bei ausländischen Banken.

Sobald die Unterlagen bei der Bank angekommen und abschließend geprüft worden wird Ihr Tagesgeldkonto eröffnet. Dies nimmt in der Regel 10 bis 14 Tage Zeit in Anspruch. Sie erhalten eine Bestätigung dass Ihr Konto nun angelegt wurde und zur Verfügung steht.